logo png

Schnall Dich an und mach Dich bereit für...

Deine Fördermittel von Ämtern, Bund, Ländern, etc!

Profitieren Sie von aktuellen Fördermitteln

Bund und Länder, aber auch andere Organisationen, stellen eine Vielzahl an Fördermitteln für Existenzgründer bereit. Die Förderung besteht aus vergünstigten Darlehen sowie Subventionen oder Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Bei der Beantragung vieler Darlehen und Fördermittel mußt Du einen Businessplan vorlegen. Wir helfen Dir gerne bei der Erstellung der Unterlagen wie z.B. Businessplan, Finanzplanung, etc. - KOSTENLOS für den Gründer! Hier findest Du die Übersicht:

ALG1 – Empfänger: Gründungszuschuss beantragen
Du beziehst Arbeitslosengeld und möchtest Dich selbstständig machen. Mit dem Gründungszuschuss kannst Du finanziell unterstützt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung
• Du beziehst Arbeitslosengeld.
• Du hast zu Beginn Deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf
Arbeitslosengeld.
Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III? können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
• Du übst die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und bist dadurch nicht mehr arbeitslos.

Höhe und Bezugsdauer:
Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in 2 Phasen geteilt:
Phase 1
In Phase 1 erhältst Du den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für Deine Selbstständigkeit. Dadurch bist Du für die Sicherung Deines Lebensunterhalts sowie für Deine soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg Deiner Unternehmensgründung angewiesen.
Du erhältst dafür 6 Monate lang einen monatlichen Zuschuss, der sich folgendermaßen zusammensetzt:
Höhe Deines zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Phase 2
In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung verringert, ohne dass Du vollständig auf eine Förderung verzichten müssen.
Du erhältst 9 Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung.
Wichtig: Du musst den Gründungszuschuss der zweiten Phase eigens beantragen und dabei nachweisen, dass Du hauptberuflich selbstständig tätig bist. Diese Phase ist ein
Übergang: Nach dieser Zeit solltest Du Deinen Lebensunterhalt vollständig durch Deine selbstständige Tätigkeit finanzieren können.
Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig!

ALG2 - Empfänger: Einstiegsgeld plus 5.000 Euro für die Existenzgründung

Wollen sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig machen, kann man beides beantragen. Zusätzlich kann auch der Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 5.000€ gewährt werden (dies ist eine Entscheidung des Sachbearbeiters/Amtes). Diese Förderungen erleichtern den Weg zu einer Existenzgründung.

Allgemeine Informationen:
Das Einstiegsgeld wird als Sozialleistung zur Förderung von
Existenzgründungen gewöhnlich als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich hierbei nach der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen oder bereits gegründet haben, können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen sowie Materialen) erhalten.

Beantragung von Einstiegsgeld und Investitionszuschuss beim Jobcenter:
Der Investitionszuschuss wird wie auch das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragt. Hierfür ist ein professioneller Businessplan notwendig. Dieser muss bei dem zuständigen Amt eingereicht werden. Für die Businessplan Erstellung ist es daher sinnvoll, die Daniel ellweg Conulting als Existenzgründungsberater einzubeziehen. Die Kosten für die Begleitung und Erstellung der der Unterlagen werden über den AVGS Coaching Gutschein finanziert. Die Beantragung der Zuschüsse werden von uns begleitet.


Impressum:

Daniel Hellweg Consulting @2024
Erna-Scheffler-Strasse 1a, 51103 Köln
info@daniel-hellweg.de
0221-66967999